Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Mehr erfahren Akzeptieren

Angebote für Privatpersonen

Pflegegutachten und Beratung

Durch ein Pflegegutachten oder eine pflegefachliche Stellungnahme eines Pflegesach-
verständigen, können Sie dem jeweiligen Leistungsträger Argumente darlegen, die
einen Leistungsanspruch gegen diesen begründen können. Auf diesem Wege können
Sie z.B. der Ablehnung einer beantragten Pflegestufe oder eines Hilfsmittels professionell und pflegefachlich begründet widersprechen und erhöhen damit Ihre Aussichten eines Widerspruchserfolges.

Im Weiteren können Sie auch ein schon vorhandenes Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überprüfen lassen. Auf diesem Wege können evtl. vorhandene Differenzen zum tatsächlichen Pflegebedarf festgestellt und der Pflegekasse mitgeteilt werden.

Haben Sie vielleicht auch den Verdacht auf Vorliegen eines Pflegefehlers bei Ihrem zu pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn? Auch in diesem Fall kann durch eine pflegefachliche Expertise eines Pflegesachverständigen Klarheit geschaffen werden um ggf. Ansprüche geltend machen zu können.

Angebotsübersicht

  • Pflegebedarfsermittlungen
  • Pflegefachliche Stellungnahmen
  • Pflegegutachten
  • Widerspruchsgutachten
  • Pflegegutachten im gerichtlichen Verfahren
  • Überprüfung von Pflegegutachten
  • Ermittlung eines Pflegefehlers
  • Überprüfung der pflegerischen Versorgung
  • Beratung
  • Erläuterung eines Pflegetagebuches
  • Praktische Anleitung zur pflegerischen Versorgung

Haben Sie weitere oder andere Fragen zur Pflegeversicherung?
Gerne berate ich Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch!