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Aufgaben eines Pflegesachverständigen

Tätigkeitsschwerpunkte

Meine Leistungen richten sich an:

  • Pflegeeinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Bevollmächtigte Angehörige
  • Versicherungsunternehmen
  • Sozialgerichte
  • Amtsgerichte

Was leistet eine Pflegesachverständige?

Pflegesachverständige arbeiten nach den neuesten pflegewissenschaftlichen Erkennt-
nissen, unabhängig und neutral und berücksichtigen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Rahmenverträge der Kostenträger und geltende Richtlinien.

Ihre Auftraggeber sind Privatpersonen oder diese vertretende Personen, Versicherungs-
träger, Pflegeeinrichtungen und Sozialgerichte.

Sie können den individuellen Hilfebedarf ermitteln, den Grad einer Behinderung und die Pflegebedürftigkeit feststellen, sowie den sich daraus ergebenden Leistungsanspruch definieren.

Ihre Auftraggeber sind Privatpersonen oder diese vertretende Personen, Versicherungs-
träger, Pflegeeinrichtungen und Sozialgerichte.

Eine immer wichtiger werdende Rolle in der Pflege und Betreuung ist die Qualität der erbrachten Leistungen. Hier kann die Sachverständige nach den für die Pflegeeinrichtung
zu Grunde liegenden gesetzlichen Qualitätsanforderungen, die tatsächliche Pflegequalität ermitteln und prüfen. Darüber hinaus werden Einrichtungen bei der Qualitätsentwicklung und Qualitätsprüfung begleitet.

Ihre Auftraggeber sind Privatpersonen oder diese vertretende Personen, Versicherungs-
träger, Pflegeeinrichtungen und Sozialgerichte.

Ein Schwerpunkt ihres Tätigkeitsfeldes ist die fachliche Beurteilung der Pflege eines Pflegebedürftigen, die Überprüfung der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe und Pflegeabläufe zu bewerten.

Vom Pflegesachverständigen erstellte Gutachten können vom Auftraggeber vor Sozialgerichten als Beweismittel eingesetzt werden.

Aufgabenschwerpunkte

  • Feststellung des Grades einer Pflegebedürftigkeit
  • Einschätzung des Hilfebedarfs
  • Begleitung bei der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit
  • Bewertung der Pflegequalität
  • Beurteilung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege
  • Beurteilung des kompletten Versorgungsprozesses
  • Erstellung pflegefachlicher Stellungnahmen
  • Unterstütung bei Widerspruchsverfahren im SGB V, SGB XI
  • Erstellung von Pflegegutachten
  • Ausfertigung von pflegefachlichen Stellungnahmen
  • Fortbildung in Pflegeeinrichtungen zu verschiedenen Themen