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Angebote für Sozialgerichte

Pflegegutachten

Folgende Gutachtenarten werden angeboten:

  • Pflegeversicherung, SGB XI
  • Hilfe zur Pflege, SGB XII
  • Krankenpflege, SGB V
  • Unfallversicherungsgesetz, SGB VII
  • Freiheitsentziehende Maßnahmen, § 1906, Abs. 4 BGB
  • Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Neutralität und Unabhängigkeit meiner Person erstattet.

Vergütung

Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem JVEG §9, Anlage 1, Vergütungsgruppe M2.