Angebote für Sozialgerichte
Pflegegutachten
Folgende Gutachtenarten werden angeboten:
- Pflegeversicherung, SGB XI
- Hilfe zur Pflege, SGB XII
- Krankenpflege, SGB V
- Unfallversicherungsgesetz, SGB VII
- Freiheitsentziehende Maßnahmen, § 1906, Abs. 4 BGB
- Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Neutralität und Unabhängigkeit meiner Person erstattet.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem JVEG §9, Anlage 1, Vergütungsgruppe M2.