Angebote für Versicherungen
Gutachten für Haftpflichtversicherungen
Haftpflichtversicherungen müssen in einigen Fällen für die entstehenden Kosten einer pflegerischen Versorgung einer Person aufkommen. In den meisten Fällen kann dies über Jahre anhalten. Hier ist eine wirtschaftliche und auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenden Person abgetsimmte Versorgung und Planung unerläßlich. Durch eine fundierte pflegefachliche Expertise läßt sich das Ausmaß der pflegerischen Versorgung erfassen und die Versorgung ressourcenorientiert planen.
Unter dem Augenkerk der "aktivierenden Pflege", erstelle ich Pflegegutachten zu den vorhandenen Fähigkeits- und Funktionsstörungen und dem tatsächlich anfallenden Hilfebedarf. Unter Berücksichtigung der ICF (International Classification of Functioning, Disability & Health) und dem aktuellen Kenntnisstand der Pflegewissenschaft, erfasse ich hierbei die gesamte Versorgungsstruktur der betroffenden Person. Im Ergebnis erstatte ich Ihnen eine detaillierte pflegefachliche Expertise, die die betroffende Person mit seinen Funktions- und Fähigkeitsstörungen, seinen Ressourcen, seinem Hilfebedarf und sein pflegerisches Netzwerk darstellt.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich hierbei nach dem JVEG § 9, Anlage 1, Vergütungsgruppe M2